Atemschutzausbildung der Feuerwehr sicherstellen
Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnung am 18.04.
Anfrage: Atemschutz- Fortbildung der Feuerwehren
Ich frage die Verwaltung:
1. Wie viele Angehörige der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Frankfurt haben die Befähigung als Atemschutzgeräteträger durch entsprechende Lehrgänge erworben?
2. Wie viele Angehörige der Feuerwehren erfüllten im Jahr 2010 die drei, unten genannten Anforderungen der FwDV 7 zu den jährlichen Fortbildungen?
3. Auf welchem Wege plant die Stadtverwaltung im Jahre 2011, die Vorraussetzungen für die Erfüllung der u.g. Anforderungen der FwDV 7 zu den jährlichen Fortbildungen für alle Angehörigen der Feuerwehren sicherzustellen?
Werden/ Sind ausreichend Finanzmittel eingeplant, um die Atemschutzübungsanlage der Landesfeuerwehrschule in Eisenhüttenstadt mit allen Atemschutzgeräteträgern der Feuerwehren im Jahre 2011 nutzen zu können?
4. Auf welchem Wege und bis wann plant die Stadtverwaltung, die Atemschutzübungsanlage in Frankfurt (Oder) fertig zu stellen?
5. Wie viel kostet die jährliche Inanspruchnahme der Atemschutzübungsanlage der Landesfeuerwehrschule für alle Atemschutzgeräteträger der Frankfurter Feuerwehren? Welche Kosten sind für die Fertigstellung der Atemschutzübungsanlage in Frankfurt (Oder) geplant?
Erläuterung:
Die Anforderungen an Atemschutzgeräteträger der Feuerwehren werden in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 (FwDV 7) geregelt. Im Kapitel 6, Aus- und Fortbildung, heißt es:
Neben einer theoretischen Einweisung müssen Atemschutzgeräteträger darüber hinaus jährlich mindestens
eine Belastungsübung in einer nach DIN 14 093 oder gleichwertig gestalteten Atemschutz-Übungsanlage und
eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchführen. Die Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren.
Die Folgen der Nichteinhaltung der drei Kriterien werden dabei eindeutig beschrieben:
„Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen.“
13.04.2011










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